Kein Krankenversicherungsschutz – für Nichtversicherte wird es teuer

Am 1. Januar 2009 beginnt die Pflicht zur Krankenversicherung in der privaten Krankenversicherung. Für Nichtversicherte kann es teuer werden.

Die Zahl der Menschen, die keinen Krankenversicherungsschutz haben, ist in Deutschland deutlich zurückgegangen. Die Zahl der Nichtversicherten hat sich verringert, seit April 2007 bis zum heutigen Datum sind fast 100.000 allein in die gesetzliche Krankenversicherung zurückgekehrt. Bei der privaten Krankenversicherung ist die Zahl mit rund 5000 Personen zwar nur geschätzt aber auch wenn es das doppelte wäre, ist die Zahl noch sehr gering. Zumal auch bei der privaten Krankenversicherung die Versicherungspflicht beginnt. Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung diese Versicherungspflicht schon im April 2007 begonnen hat, ist es für die PKV der 01. Januar 2009.

Rückständige Beiträge werden eingefordert Schon bei der gesetzlichen Krankenversicherung wurde von den Krankenkassen rigoros rückständige Beiträge eingefordert, dabei kann auch ein Gerichtsvollzieher mal losgeschickt werden, denn der Beitrag muss ab April 2007 in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden auch rückwirkend. Krankenkassen melden bereits Beitragsausfälle in Millionenhöhe durch säumige Neuversicherte. So passiert es nicht selten, dass manche die nicht versichert sind erst dann Versicherungsschutz suchen wenn sie gesundheitliche Beschwerden haben. Da jeder aufgenommen werden muss und eine Kündigung der Krankenkassen wegen Beitragsrückstand nicht möglich ist, kommen schnell hohe Summen zustande.

Schweiz hat Erfahrung mit der Versicherungspflicht
In anderen Ländern, wie beispielsweise der Schweiz gibt es schon länger die Erfahrung mit der Versicherungspflicht. Dort gilt diese seit 1996 und wird strengstens überprüft. Wer sich nicht versichern will, kann dort zwangsversichert werden. Dort werden zur Erfassung aller Menschen von Gemeinden Daten mit den Melderegistern abgeglichen. So gibt es an sich keine Nichtversicherten in der Schweiz, doch ganz ohne Probleme geht es auch dort nicht, denn wer mit Beiträgen im Rückstand ist, hat keinerlei Anspruch auf Versicherungsleistungen. Dann wird dort ein Zwangsvollstreckungsverfahren in Gang gesetzt und erst wenn dann festgestellt wird, dass der Säumige zahlungsunfähig ist, übernimmt der Staat die Beiträge. Allerdings können bis dahin zwischen 8 und 24 Monate vergehen.

Kurzum die Krankenversicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung beginnt ab Januar 2009. Beiträge werden ab diesem Zeitpunkt verlangt und wenn nötig auch zwangsweise eingetrieben, wenn es was zum holen gibt. Die PKV Unternehmen haben dazu extra den Basistarif eingeführt, allerdings ist dieser nicht unbedingt zu empfehlen. Wer den Basistarif umgehen kann, sollte dies tun.