Beitrag Krankenversicherung von der Steuer absetzen
Der Beitrag zur Krankenversicherung kann bald von der Steuer abgesetzt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2008 festgestellt, dass viel zu wenig vom Beitrag für die
Krankenversicherung und
Pflegeversicherung von der Steuer absetzbar sind. Die Karlsruher Richter argumentierten dass zum Existenzminimum nicht nur Nahrung, Kleidung und
Wohnung gehören sondern auch die Vorsorge für Krankheit und einen Pflegefall.
Deshalb ist nun der Gesetzgeber verpflichtet bis zu Beginn des Jahres 2010 die Absetzbarkeit der Beiträge neu zu regeln.
Wie das Handelsblatt http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/steuerentlastung-2010-buerger-profitieren-deutlich;2105637 in einem Artikel veröffentlicht, können die freiwillig gesetzlich Versicherten am meisten von der geplanten steuerlichen Abzugsfähigkeit profitieren sogar mehr als Privatversicherte. Für
freiwillig Versicherte kann die die Steuerentlastung bis zu rund 1127,-- Euro betragen. Bei Privatversicherten ist der Betrag nur etwa 100,-- Euro geringen also bei rund 1024,-- Euro.
Das freiwillig gesetzlich Versicherte Arbeitnehmer mehr maximal absetzen können als Privatversicherte soll nach dem Bericht an dem höheren Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung liegen.
Also nur ein zweifelhafter Vorteil der gesetzlich Versicherten.
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