Private Krankenversicherung – Gesundheitsreform vor dem BVG

Einige neue Regelungen in der privaten Krankenversicherung bezüglich der Gesundheitsreform werden heute vor dem Bundesverfassungsgericht BVG verhandelt.

Am heutigen Mittwoch gibt es mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht , dabei geht es um 5 Verfassungsbeschwerden von Krankenversicherern und 3 Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind.

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich aber nur mit Teilen der Gesundheitsreform, dabei geht es nicht um den ungeliebten Gesundheitsfonds sondern mit den Neuerungen in der privaten Krankenversicherung.

Eine der vielen Neuerungen ist zum Beispiel die Regelung dass ein Arbeitnehmer drei Jahre hintereinander über der Versicherungspflichtgrenze verdienen muss bevor er in die private Krankenversicherung wechseln darf.
Neu ist auch die Mitnahme eines Teils der Altersrückstellungen bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung. Ebenso die ab Januar 2009 beginnende Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung und der dazugehörige Basistarif, der ähnlich der Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung ist und nicht mehr als der Höchstbeitrag in der GKV kosten darf.

Bei den Privatpersonen die geklagt haben ist ein interessanter Fall dabei, denn dieser war als Angestellter tätig, bevor er 1999 freiberuflich tätig wurde und er war in der privaten Krankenversicherung versichert bis er dann im November 2007 wieder einen Job als Angestellter angenommen hat, mit einem Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Allerdings ist er seit diesem Zeitpunkt wieder gesetzlich versichert und gegen diesen Zwang wieder in die GKV zu müssen wehrt er sich.