Erbschaftssteuer 2009 – Änderungen
Die Änderungen der Erbschaftssteuer, die schon 2009 in Kraft treten kann, bevorzugen vor allen Dingen die nahen Verwandten.
Der Bundestag hat dem Gesetz zur Reform der Erbschaftssteuer zugestimmt, allerdings fehlt noch die Zustimmung des Bundesrates, die am 5.12.2009 in einer Sondersitzung zusammen kommen.
Ehepartner erben Wohneigentum, sofern selbstgenutzt, steuerfrei. Auch Kinder erben steuerfrei, wenn sie weiterhin in der Immobilie wohnen, allerdings nur bis zu einer Größe von 200 Quadratmeter. Allerdings müssen die Erben in der Immobilie mindestens 10 Jahren nach dem Erbantritt wohnen.
Zudem können Ehepartner bis zu 500.000 Euro erben und geschenkt bekommen. Beides ist steuerfrei, bei Kindern ist der Betrag auf 400.000 erhöht worden.
Auch bei der Vererbung von Firmen konnte sich die Koalition einigen, Erben von Firmen zahlen keine Steuern, wenn der Betrieb 10 Jahre lang fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben ohne das der Lohn der Mitarbeiter gekürzt wird. Betriebsvermögen wird versteuert, in dem der Verkehrswert zu Grunde gelegt wird.
Wird beispielsweise nur 7 statt 10 Jahre durchgehalten, müssen die erben Steuern in Höhe von 15 Prozent des Betriebsvermögens bezahlen.
Betrachtet man die Neuregelung zur Erbschaftssteuer, sind die großen Gewinner die nahen Familienangehörigen, die aber wie oben erwähnt auch in der Immobilie wohnen müssen. Die Nutzung als 2. Wohnsitz wird als ein Verstoß gegen diese Bestimmung gesehen.