Zahl der Pflegebedürftigen steigt – Pflegeleistungsergänzungsgesetz
Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt in Schleswig Holstein, dazu noch interessantes zum Pflegeleistungsergänzungsgesetz.
Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt immer weiter an. Schleswig Holstein meldete innerhalb von 2 Jahren einen Anstieg um 2 Prozent. Leistungen aus der Pflegeversicherung habe insgesamt über 79000 Menschen bezoge. Die Erhebung ist vom Dezember 2007 und zu diesem Zeitpunkt waren 40 Prozent davon in Pflegeheimen versorgt, von den ambulanten Diensten wurden 21 Prozent versorgt und fast 40 Prozent bekommen ausschließlich Pflegegeld.
Die Koalition hat dazu Mitte 2008 das Pflegeleistungsergänzungsgesetz auf den Weg gebracht und dieses neue Gesetz besagt, dass es auch bis zu 200 Euro geben kann obwohl keine Pflegestufe festgestellt wurde.
Mit dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz wurden vor allem die Leistungen für Demenzkranken, psychische Erkrankungen und geistige Behinderungen verbessert.
Für die Betreuungsleistung kann je nach Einstufung des Patienten 200,- Euro in Anspruch genommen werden.
Wenn das MDK Hausbesuche macht um eine Pflegeeinstufung vorzunehmen, sollen diese auch die Voraussetzungen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz überprüfen.
Wenn man schon Leistungen aus dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz bekommt, sollte nachgehakt werden ob man nicht mehr Geld bekommt, denn bisher gab es lediglich bis zu 460 Euro im Jahr. Dabei besteht die Möglichkeit dass man wieder alles neu beantragen muss, aber dafür gibt es auch eine Menge mehr Geld.
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