Basistarif in der PKV – Höchstbeitrag in der GKV
Der Basistarif in der PKV darf nicht mehr als der Höchstbeitrag in der GKV kosten, aber nun scheint schon ein 30 jähriger Mann den Höchstbeitrag zahlen zu müssen.
Der Basistarif in der PKV ist der Tarif, den alle Gesellschaften durch die Gesundheitsreform ab 2009
bereitstellen müssen. Der Basistarif darf dabei nicht mehr kosten als der Höchstbeitrag in der gesetzlichen
Krankenversicherung, der momentan bei rund 570,-- Euro im Monat liegt. Nu konnten sich die Verbände nicht mit den Ärzten und Zahnärzten auf ein angemessenes Honorar einigen, dadurch wird der Basistarif sehr teuer. Nach Angaben einiger Experten kostet dadurch ein 30 Jahre alter Mann im Basistarif 590 Euro im Monat.
Wenn man sich ein wenig mit der PKV befasst, weiß man dass gerade jüngere in der PKV eher weniger Beitrag bezahlen und meilenweit von 590 Euro entfernt sind, zumal der Basistarif von den Leistungen ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Mit Top Leistungen würde ein 30 jähriger nicht mehr als 200 Euro im Monat bezahlen. Für diesen Beitrag werden wohl, wenn überhaupt, nur wenige den Wechsel von einer zur anderen privaten Krankenversicherung machen und dies obwohl ein Teil der Altersrückstellungen mitgenommen werden darf.
Einige Privatversicherer klagen ja vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Basistarif und einige große Krankenversicherer haben den Wechsel ja nachträglich noch erschwert. Man muss nun bei einem Wechsel genau 18 Monate in diesem Basistarif bleiben, bevor man in einen Tarif mit besseren Leistungen wechseln darf.
Geschrieben in Krankenversicherung.
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