Lebensversicherung gekündigt – Nachforderungen bis 2008
Wer bis Ende 2003 seine Lebensversicherung gekündigt hat sollte prüfen ob er keine Nachforderungen bis Ende 2008 stellen sollte.
Versicherungsgesellschaften haben Kunden die ihre Lebensversicherung gekündigt haben oft zu wenig Geld zurück bezahlt.
Die Versicherten müssen mindestens die Hälfte der Beiträge zurück bekommen, die sie über die Jahre einbezahlt haben.
Allerdings müssen diese Forderungen bis zum Ende diesen Jahres an die Versicherer gestellt werden, denn sonst könnte es sein dass die Ansprüche verjähren.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil am 12. Oktober 2005 Az. IV ZR 162/03 245/03 und 177/03 entschieden dass Kunden, die eine Lebensversicherung kündigen zumindest die Hälfte ihrer eingezahlten Beiträge zurück bekommen müssten.
Überwiegend sind Lebensversicherungen betroffen, die zwischen Mitte 1994 und Ende 2001 abgeschlossen worden sind.
Damit die Ansprüche nicht nach 5 Jahren verjähren sollten die Forderungen bis Ende 2003 gestellt werden.
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