Pflicht Schnee wegräumen Eigentümer
In der Regel ist der Eigentümer verantwortlich, wenn Schnee weggeräumt werden muss, er kann aber diese Pflicht auf die Mieter übertragen.
In der Nacht zum Samstag wird vielerorts der erste Schnee fallen und dabei wird auch wieder öfters die Frage gestellt wer muss denn eigentlich den Schnee wegräumen und streuen.
Der Eigentümer ist verantwortlich für den Winterdienst, er kann zwar diese Pflicht auf die Mieter übertragen und das ganze im Mietvertrag festlegen, doch der Eigentümer bleibt mitverantwortlich und muss kontrollieren ob alles klappt.
Ganz wichtig ist der Gehweg vor dem Haus, dort muss mindestens ein Streifen von etwa einem Meter frei gemacht werden, so dass es möglich ist das zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen.
Innerhalb des Grundstücks muss der Weg freigemacht werden zum Haupteingang und zu den Mülltonnen.
Streuen sollte man der Umwelt zuliebe nicht mit Salz sondern besser mit Granulat, zudem ist in manchen Gegenden das Streusalz auch verboten. Das Streuen hat sogar Vorrang vor dem Freimachen.
Normalerweise muss in der Nacht nach 21 Uhr niemand mehr raus um Schnee zu schippen auch morgens vor 7 Uhr wird dies nicht verlangt. Das normalerweise gilt natürlich nicht für Betrieb, wie zum Beispiel eine Gaststätte, die zu diesem Zeitpinkt geöffnet haben, dann muss auch der Räum- und Streupflicht nachgekommen werden.
Wenn man schon bei Schneefall geschippt hat, weiß man dass wenn man hinten fertig ist vorne wieder genügend Schnee liegt, bei heftigem Schneefall. Bei sowas kann man auch abwarten bis sich das Wetter beruhigt hat.
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