Private Krankenversicherung Einkommen für Wechsel
Wer Arbeitnehmer ist und in die private Krankenversicherung wechseln will, muss bei seinem Einkommen 3 Jahre hintereinander über der Versicherungspflichtgrenze liegen.
In der privaten Krankenversicherung ist ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private KV erst ab einem bestimmten Einkommen möglich. Die Versicherungspflichtgrenze beim Einkommen ist dieses Jahr noch bei 4.012,50 Euro im Monat und erhöht sich ab Januar 2009 auf 4.050,– Euro monatlich oder 48.600 Euro im Jahr. Dazu zählen natürlich auch regelmäßige Sonderzahlungen, wie beispielsweise das Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Man muss 3 Jahre hintereinander über der Versicherungspflichtgrenze liegen, erst dann hat man die Erlaubnis in die private Krankenversicherung zu wechseln. Liegt man in der gesetzlichen Krankenversicherung über der Versicherungspflichtgrenze wird man als freiwillig Versichert bezeichnet. Die Beitragsbemessungsgrenze wird leider noch zu oft mit der Versicherungspflichtgrenze verwechselt, deshalb eine kurze Erklärung was die Beitragsbemessungsgrenze ist.
Aus der Beitragsbemessungsgrenze wird der maximale Beitrag errechnet, den die gesetzlichen Krankenversicherungen verlangen können. Derzeit liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 3.600 Euro im Jahr und dieser Betrag erhöht sich ab 2009 auf 3.675,– Euro oder im Jahr 44.100,– Euro.
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