Private Krankenversicherung – Versicherungspflicht Basistarif und Altersrückstellungen
Ab dem nächsten Jahr hat die private Krankenversicherung mit der Versicherungspflicht, dem Basistarif und den Altersrückstellungen zu kämpfen.
Die private Krankenversicherung hat ab dem nächsten Jahr mit der Versicherungspflicht, dem Basistarif und der Mitnahme der Altersrückstellungen zu kämpfen. Die private Krankenversicherung hat aber sicherlich auch mit der demografischen Entwicklung zu kämpfen, weil die Menschen durch die verbesserte Medizin älter werden und auch weniger Junge nachkommen um dies aufzufangen. Schon allein die erschwerten Bedingungen, dass Arbeitnehmer mehr als 3 Jahre über der Versicherungspflichtgrenze verdienen müssen, bevor sie in die private Krankenversicherung wechseln dürfen, hat der privaten Krankenversicherung mächtig geschadet. Die Versicherungspflichtgrenze für die private Krankenversicherung liegt übrigens bei 4050,– Euro im Monat oder 48.600,– Euro im Jahr.
Einführung der Krankenversicherungspflicht Zudem hat die Bundesregierung mit der Gesundheitsreform der privaten Krankenversicherung sicherlich nicht geholfen. Denn durch die Gesundheitsreform ist eine Krankenversicherungspflicht eingeführt worden, auch für die private Krankenversicherung, dafür muss ab Januar 2009 ein Basistarif neu gestaltet werden, der für alle offen steht ohne dass jemand wegen Krankheiten abgelehnt werden kann. Das eigentlich Prinzip der privaten Krankenversicherung, Beiträge nach Alter und Gesundheit zu berechnen, ist damit von der Regierung ausgehebelt worden, nicht zuletzt deshalb klagt die Mehrheit der Krankenversicherer vor dem Bundesverfassungsgericht.
Altersrückstellungen zum Teil mitnehmen bei einem Wechsel Zudem dürfen alle, die ab dem Jahr 2009 neu eine private Krankenversicherung abschließen, ihre Altersrückstellungen teilweise mitnehmen. Bisher sind diese Summen beim alten Versicherer geblieben und diese Summen werden zukünftig fehlen. Dies wird unter anderem auch zu einer Beitragssteigerung ab dem nächsten Jahr in der PKV führen. Dass alle bestehenden privaten Krankenversicherungen ab dem Jahr 2009 für 6 Monate auch ihre Altersrückstellungen teilweise mitnehmen können, wenn sie die private Krankenversicherung wechseln, dürfte der PKV wohl kaum schaden, da die Versicherer selbst, diese Wechselmöglichkeit derart erschwert haben, dass dieses groß verkündete Wechselrecht praktisch Tod ist. Denn wer wechselt muss beim neuen Versicherer 18 Monate im Basistarif bleiben, diesen Tarif den sowieso keiner will. Sollten sich die privaten Krankenversicherungen, zumindest die guten, nicht einiges einfallen lassen, werden nicht zu viele wechseln aber es gibt Möglichkeiten, selbst bei den erschwerten Bedingungen.
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