Gesundheitsreform – Krankenversicherungspflicht ab 2009 nur für PKV
Durch die Gesundheitsreform wurde schon 2007 die Krankenversicherungspflicht eingeführt, nur ab 2009 gilt diese auch für die PKV.
Weil da oft falsche Informationen im Umlauf sind, noch kurz was zur Krankenversicherungspflicht, die es schon seit April 2007 in Deutschland durch die Gesundheitsreform gibt. Zu diesem Zeitpunkt mussten alle die der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen waren eine Krankenversicherung haben. Wer sich erst später gemeldet hatte musste unter Umständen die kompletten Beiträge bis zum April 2007 nachzahlen.
Die Gesundheitsreform hat auch bestimmt, dass keinem mehr gekündigt werden darf, der die Krankenversicherung nicht bezahlen kann, im Notfall muss das Sozialamt einspringen. Ab dem 1. Januar beginnt die gleiche Pflicht für alle die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind. Dabei wird auch bei der PKV Beiträge nachgefordert, wenn sich erst später krankenversichert wird.
Für alle steht dazu der Basistarif offen, der in etwa von den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ähnelt. Wer es vermeiden kann in den Basistarif zu gehen, sollte sich genau informieren, denn dieser Tarif ist sicherlich nichts besonderes. Wer aber gesundheitlich angeschlagen ist, dem bleibt in aller Regel nichts anderes übrig als in den Basistarif zu gehen.