Gesundheitsfonds ab 2009 einheitlicher Beitragssatz

Der Artikel beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Gesundheitsreform im Jahr 2009

Der Gesundheitsfonds startet am 1. Januar und alle zahlen einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent. Wenn der betreffenden Krankenkasse das Geld nicht reicht, kann sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag verlangen. Anfang 2009 ist aber kaum damit zu rechnen, dass es eine Krankenkasse wagt einen Zusatzbeitrag zu verlangen.

Der einheitliche Beitragssatz ist nur für Selbstständige, die freiwillig in der GKV versichert sind, nicht bei 15,5 sondern bei 14,9 Prozent. Die Selbstständigen zahlen weniger, weil durch die Gesundheitsreform das Krankengeld wegfällt ab Beginn des Jahres 2009.

Die Selbstständigen können das Krankengeld abschließen wo sie wollen, also auch privat, aber sie müssen bis zum Jahresende was tun, wenn sie nicht wollen dass sie ohne Krankengeld da stehen.
Wer mehr dazu wissen möchte, hier bitte weiterlesen: Krankengeld für Selbstständige

Auch in der privaten Krankenversicherung gibt es ab 2009 Auswirkungen durch die Gesundheitsreform. Alle die in 2009 neu eine PKV abschließen, können bei einem Wechsel der Krankenversicherung grundsätzlich die Altersrückstellungen, im Rahmen des Basistarifes, mitnehmen.
Für alle bestehenden privaten Krankenversicherungen gibt es ebenso die Möglichkeit, die private Krankenversicherung zu wechseln und die Altersrückstellungen mitzunehmen, allerdings nur in einem Zeitrahmen von 6 Monaten ab Januar 2009.
Aber wer die Krankenversicherung wechselt, muss im Basistarif der neuen Krankenversicherung für 18 Monate bleiben, bevor er sich was mit besseren Leistungen aussuchen darf. Wer mehr wissen möchte, soll bitte hier weiterlesen: Basistarif