Gesundheitsreform 2009 Änderungen für GKV und PKV

Die Gesundheitsreform bringt für das Jahr 2009 einige gravierende Änderungen für die GKV aber auch für die PKV

Die Änderungen durch die Gesundheitsreform im nächsten Jahr sind schon gravierend, für die GKV Mitglieder aber auch für die PKV sind ab Januar 2009 entscheidende Änderungen. Die Änderungen für die gesetzliche Krankenversicherung ist der Gesundheitsfonds, der zum ersten Mal in der Geschichte für die gesetzliche Krankenversicherung einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent bringt. Reicht den Krankenkassen der Beitrag nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern fordern.

Für Selbstständige, die in der GKV freiwillig versichert sind, fällt durch die Gesundheitsreform zum Ende des Jahres auch das Krankengeld weg. Die Selbstständigen bezahlen dann ohne Krankengeld 14,9 Prozent. Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten für die Selbstständigen Wahltarife an, wo das Krankengeld wieder mit eingeschlossen werden kann. Nachteil ist die Bindung für 3 Jahre ohne der Möglichkeit die Krankenkasse zu wechseln.

Für die Kunden der PKV ändert sich ab dem Jahr 2009 auch einiges, denn wer eine private Krankenversicherung neu abschließt ab 2009, kann bei einem Wechsel immer seine Altersrückstellungen, im Rahmen des Basistarifs mitnehmen. Für bestehende private Krankenversicherungen gib es einen Zeitrahmen von 6 Monaten, in denen diese auch mit den Altersrückstellungen (Basistarif) wechseln können. Nachteil dabei ist dass der Wechselwillige für 18 Monate in dem Basistarif bleiben muss bevor in einen Tarif mit guten Leistungen wechseln darf.


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