PKV ab 2009 Pflicht
In der privaten Krankenversicherung beginnt im Januar 2009 die Pflicht zur Krankenversicherung, wobei die PKV Unternehmen alle einen Basistarif bereitstellen müssen.
Bei dem ganzen Trubel über die Finanzkrise ist die Gesundheitsreform zurück gedrängt worden, doch ab Januar 2009 gilt auch in der PKV die Pflicht zur Krankenversicherung.
Rückständige Beiträge werden eingetrieben
Und diese Pflicht sollte durchaus ernst genommen werden, denn wie in der gesetzlichen Krankenversicherung wird auch bei der privaten Krankenversicherung rückständige Beiträge eingetrieben. Dies bedeutet ganz einfach, wenn man sich erst zum 1. November 2009 bei einer privaten Krankenversicherung versichert, werden die Beiträge rückwirkend zum Januar 2009 eingefordert.
Basistarif ist ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung
Alle die der PKV zuzuordnen sind, müssen also bis zum Januar versichert sein. Dabei müssen alle PKV Gesellschaften einen Basistarif zur Verfügung stellen, der von den Leistungen ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung ist. In diesen Tarif müssen alle aufgenommen werden unabhängig ob sie Krankheiten haben. Der Beitrag darf nicht mehr als der Höchstbeitrag in der GKV betragen, der momentan etwa über 500 Euro ist.
Wenn möglich den Basistarif nicht nehmen
Wer allerdings Möglichkeiten hat, diesen Tarif zu umgehen, also Chancen hat bei einer privaten Krankenversicherung auch ohne den Basistarif aufgenommen zu werden, der sollte diesen Weg unbedingt versuchen. Denn der Basistarif ist nicht billig und bietet kaum Leistungen. Bei der Auswahl einer PKV sollte bitte nicht nur den Beitrag anschauen, denn der ist oft nur ein Lockangebot der Krankenversicherer. Neben den Leistungen sind die Kennzahlen eines Krankenversicherungsunternehmen ein wichtiger Punkt, ob und wie oft die Krankenversicherung ihre Beiträge erhöhen muss.