Änderung Wohnungsbauprämie beim Bausparvertrag
Ab dem nächsten Jahr gibt es eine Änderung beim Bausparvertrag in Bezug zur Wohnungsbauprämie
Es gibt für den Bausparvertrag, wenn er ab dem Jahr 2009 abgeschlossen wird, eine wichtige Änderung mit der Wohnungsbauprämie.
Geld muss wohnwirtschaftlich verwendet werden
Diese wird nur noch gewährt, wenn das angesparte Geld wohnwirtschaftlich verwendet wird. Die wohnwirtschaftliche Verwendung ist zum Beispiel außer Kauf auch eine Sanierung oder Modernisierung einer Immobilie. Allerdings gibt es dabei Ausnahmen, zum Beispiel für junge Bausparer unter 25 Jahren und auch bei so bezeichneten sozialen Härtefällen. Bei diesen Ausnahmen gibt es auch die Wohnungsbauprämie bei einer Verwendung ohne wohnwirtschaftlichen Hintergrund.
Niedriger Sparzins Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben alle die mehr als 50 Euro im Jahr auf den Bausparvertrag einzahlen und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bei Singles nicht die 25.6000 Euro und bei Verheirateten 51.200 Euro im Jahr übersteigt. Der niedrige Zins über die gesamte Laufzeit wiegt kaum das dann verbilligte Darlehen auf, so die Meinung einiger Experten.
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