Beitrag Krankenversicherung Steuervorteil auch für Privatversicherte

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dafür gesorgt das eventuell gesetzlich und Privatversicherte einen höheren Beitrag in der Krankenversicherung ab 2010 absetzen können und durch diesen Steuervorteil mehr Geld in der Tasche haben.

Vor allem gesetzlich Versicherte sollen ab dem Jahr 2010 entlastet werden, bis zu dreimal so hohe Beiträge für die Krankenversicherung wie bisher, sollen dann von der Steuer abgesetzt werden können.

Angestellte könnten dann jeden Monat bis zu 100 Euro mehr in der Tasche haben, bisher konnte gerade mal 1500 Euro im Jahr abgesetzt werden, nun sollen Versicherte rund 4.500 Euro absetzen können.

Wie die Financial Times Deutschland berichtet, hat der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück einen Gesetzentwurf für die steuerliche Absetzung der Beiträge zur Krankenversicherung an die anderen Ministerien zur Prüfung weitergeleitet.

Wird das ganz verabschiedet, können Versicherte ab 2010 die höheren Beiträge von der Steuer absetzen. Die höhere steuerliche Absetzung der Krankenversicherungsbeiträge hat das Bundesverfassungsgericht ins Rollen gebracht, als entschieden wurde, das die Krankenversicherung und Pflegeversicherung im Mindestumfang zum Existenzminimum zählt und deshalb auch steuerfrei sein muss.

Auch die Privatversicherten könnten nach dem Entwurf profitieren und die tatsächlich bezahlten Beiträge geltend machen können, allerdings ohne die Anteile für die Zusatzleistungen, wie beispielsweise die Chefarztbehandlung und das Einbettzimmer.

Ebenso sollen Privatversicherte auch die Beiträge für die mitversicherten Kinder und Ehepartner steuerlich geltend machen können.

Mit etwa 9 Milliarden Euro können dann ab 2010 die Haushalte entlastet werden, wo die Regierung dieses Geld wieder reinholen will, wird man wohl erst nach der Wahl im nächsten Jahr erfahren.


Eine Antwort zu "Beitrag Krankenversicherung Steuervorteil auch für Privatversicherte"

  1. Rolf Ilgner schrieb:

    Die Neureglung hat (wie alle Neureglungen) Nachteile für viele privat versicherte Sebständige: solange die Vorsorgeaufwändungen nicht dem maximal absetzbaren Betrag überschreiten, sind heute die kompletten Beiträge zur privaten KV absetzbar. Wenn in Zukunft nur noch die Beitragsanteile für Basisleistungen absetzbar sind, zahlt der Selbständige mal wieder drauf.