Sofortbeginnende Rentenversicherung – Erklärung
Erklärung was eine sofortbeginnende Rentenversicherung überhaupt ist
Es gibt eine aufgeschobene und auch eine sofortbeginnende Rentenversicherung, wobei sich die beiden Arten der privaten Rentenversicherung hauptsächlich in der Beitragszahlung unterscheiden. Kurze Erklärung was eine sofortbeginnende Rentenversicherung ist.
Bei der sofortbeginnenden Rentenversicherung erfolgt die Einzahlung in Form einer Einmaleinzahlung, wenn zum Beispiel die Lebensversicherung ausläuft und ausbezahlt wird.
Durch den Fortschritt in der Medizin werden die Menschen immer älter, inzwischen kann ein Mann in Rente durchschnittlich 24 Jahre Rente bekommen, bei Frauen sind es sogar durchschnittlich 28 Jahre. Deshalb sind so genannte lebenslange Renten nicht unbedingt verkehrt.
Nach der Einzahlung des Einmalbeitrages erhält der Kunde Monat für Monat eine Rente, deshalb auch sofortbeginnend.
Die Rentenzahlungen sind nur bedingt einkommensteuerpflichtig, es hängt davon ab wann die Rente beginnt. Ist der Kunde beispielsweise 65 Jahre alt sind 82 Prozent der Rente steuerfrei und nur 18 Prozent ist steuerpflichtig.
Bei der sofortbeginnenden Rentenversicherung kann auch für den Ehepartner eine Hinterbliebenenrente eingebaut werden, die ebenso lebenslang dann bezahlt wird. Oft haben die Versicherungsgesellschaften noch die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung oder einer Rentengarantiezeit.
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