Internet Versicherung Telefon Kontakt

Muss in das Impressum einer Internet Versicherung eine Telefonnummer, mit der Frage haben sich verschiedene Oberlandesgerichte schon beschäftigt, nun gibt es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Az. C 298/07 vom 16.10.2008)

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat gegen die Deutsche Internet Versicherung geklagt, da auf deren Seiten nur die postalische Anschrift sowie eine E-Mail Adresse dem Kunden gezeigt wird. Die Deutsche Internet Versicherung hat mit Interessenten demnach Kontakt über ein Formular auf der Webseite und über E-Mail. Die Telefonnummer der Deutschen Internet Versicherung wird dem Interessenten erst nach dem Abschluss eines Versicherungsvertrages mitgeteilt.

Europäische Gerichtshof Urteil Der Europäische Gerichtshof hat nun in diesem Fall ein Urteil (Az. C 298/07 vom 16.10.2008) gefällt. Website Betreiber die über das Internet ihre Produkt anbieten müssen nicht zwingend im Impressum eine Telefonnummer nennen. Es reicht aus wenn Kunden ein elektronisches Kontaktformular auf der Webseite vorfinden, allerdings müssen die Anfragen innerhalb von 30 bis 60 Minuten beantwortet werden. Eine Telefonnummer muss aber genannt werden, wenn mögliche Kunden, die keinen Zugang zum Internet haben ( keine E-Mail Adresse oder beispielsweise im Urlaub), dies wünschen.


Unterschiedliche Urteile
Deutsche Gerichte haben bisher bei der Frage ob im Impressum eine Telefonnummer stehen muss unterschiedlich geurteilt. Während das Oberlandesgericht in Köln die Frage offen lies aber dazu tendierte dass ins Impressum eine Telefonnummer gehört und auch das OLG kürzlich erst entschieden hat, dass ein Impressum eine Telefonnummer enthalten muss hat das Oberlandesgericht Hamm dies anders gesehen.