Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht alle Kosten
Aufpassen bei einer Rechtsschutzversicherung, die nicht immer alle Kosten übernimmt.
Auch wenn man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, bezahlt diese Versicherung nicht alle Kosten komplett, selbst dann nicht wenn es ein versicherungspflichtiger Schaden in der Rechtsschutzversicherung ist.
Am besten ist es den Anwalt explizit zu fragen ob man wirklich nichts bezahlen muss, denn der Rechtsanwalt muss nicht von sich aus darauf hinweisen sondern nur dann wenn er aufgrund von Fragen des Mandanten merkt, dass dieser ganz falsche Vorstellungen hat.
Kosten können auftreten wenn der Rechtsanwalt zum Beispiel von Hamburg nach Stuttgart oder München fahren müsste. Und genau diese Kosten für lange Anfahrten von Anwälten, werden nicht von jeder Rechtsschutzversicherung übernommen.
Den Anwalt ausdrücklich fragen ob auf einem selbst keine Kosten zukommen, dann ist man aus dem Schneider.
Es sollte auch gefragt werden ob der Anwalt Geld dafür will, damit er die Deckungszusage vom Versicherer einholt, da dies ein eigenständiger und kostenpflichtiger Auftrag ist. Fast alle Anwälte verlangen dafür nichts vom Kunden aber besser ist besser.
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