Betriebliche Altersvorsorge – einfach erklärt

Die gesetzliche Rente wird immer weniger und reicht meist vorne und hinten nicht mehr, so wird die betriebliche Altersvorsorge in der Planung der Menschen fürs Alter immer wichtiger.

Die Altersvorsorge hat sich früher in 3 Säulen unterteilt, die gesetzliche Rentenversicherung, die private Vorsorge und die betriebliche Altersvorsorge. Daran hat sich nicht viel geändert, denn die betriebliche Altersversorgung kurz BAV genannt ist angesichts der stagnierenden gesetzlichen Rente immer wichtiger.

BAV statt Lohnerhöhung Einige kluge Arbeitgeber gehen auch dazu über anstatt einer Lohnerhöhung für den Mitarbeiter diesem eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Dies hat zum einen den Vorteil dass der Mitarbeiter mehr an die Firma gebunden ist und für den Arbeitgeber sind es auch viel weniger Kosten denn anstatt Lohnnebenkosten zu bezahlen ist der Beitrag für die BAV der Mitarbeiter Betriebsausgaben.

BAV – einfach erklärt:
Jeder Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern die Möglichkeit geben über den Betrieb für die Rente vorzusorgen allerdings bleibt dem Arbeitgeber es überlassen welches Produkt er seinen Mitarbeitern anbietet. Ungeachtet der Anlage geht das investierte Geld direkt vom Bruttogehalt weg und bringt dadurch Steuervorteile. Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung kann in die BAV einbezahlt werden steuerbegünstigt und sozialversicherungsfrei, sofern es sich um ein erstes Dienstverhältnis handelt.

Erhöhung um 1800 Euro Dieser Betrag kann noch mal um 1.800 € erhöht werden, allerdings ohne Sozialversicherungsfreiheit. In der Auszahlphase müssen aus der betrieblichen Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlt werden, wenn man Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Privatversicherte bezahlen nichts.