Elf Finanztitel Verbot von Leerverkäufen
Es ist schon eine Art von Casino, wenn man das Prinzip vom Leerverkauf verinnerlicht hat und deshalb ist es nicht verwunderlich dass die Bafin den Leerverkauf von 11 Finanztitel vorübergehend verboten hat.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat die Leerverkäufe von elf Finanztitel untersagt. Demnach dürfen bei der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft, AMB Generali Holding, Commerzbank , Aareal Bank , Allianz, Deutsche Bank, Deutsche Börse, Deutsche Postbank, Hannover Rückversicherung, Hypo Real Estate Holding und der MLP keine Leerverkäufe mehr getätigt werden vorerst.
Hintergrund: Bei Leerverkäufen kann auch bei fallenden Kursen Geld verdient werden. Dazu verkauft ein Händler Anleihen oder Aktien, die er sich gegen Gebühr ausleiht um diese bei fallenden Kursen wieder billiger zurückkaufen zu können. Dies ist ein hochspekulatives Geschäft, da diese Wette nicht immer aufgeht. Wenn der Aktienkurs bis zur vereinbarten Rückgabezeit steigt macht der Händler Verluste. Wenn dann der Markt mit massiven Leerverkäufen überschwemmt wird, kann der Aktienkurs alleine dadurch schon sinken. Wenn dann noch normale Aktionäre das Vertrauen in die Aktien verlieren wird der Kursverfall oft dadurch erst richtig ausgelöst. Einige Börsenexperten denken sogar dass solche Wetten auf eine Aktie mit Schuld an der Pleite der Investmentbank Lehman Brothers war.
Hedge Fonds mit ungedeckten Leerverkäufen Außerdem gibt es noch Hedge Fonds die eine Aktie verkaufen ohne sie jemals geliehen zu haben, dies nennt sich dann ungedeckte Leerverkäufe. Diese ungedeckten Leerverkäufe sind machbar, weil die Lieferpflicht für Aktien in der Regel erst nach 3 Tagen besteht und bis zu diesem Zeitpunkt muss der Händler den Rückkauf abgeschlossen haben. Diese ungedeckten Leerverkäufe können einer Aktie mächtig zusetzen. Der Händler verdient umso mehr Geld als der Kurs nach unten rauscht, deshalb werden solchen Händler nicht selten auch kriminelle Machenschaften vorgeworfen, weil sie gezielt schlechte Nachrichten in Umlauf bringen um den Kurs nach unten zu treiben. Nach England und der USA hat deshalb auch nun die Bafin den Leerverkauf der oben genannten Finanztitel untersagt, wobei dieses Verbot nur präventiven Charakter hat. In Deutschland gibt es keine Meldepflicht für Leerverkäufe aber wer jetzt noch mit Leerverkäufen Geld verdienen wolle, muss dies in einer Größenordnung machen, die auffällt.
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