Gesundheitsfonds Sonderkündigungsrecht und andere Kündigungsmöglichkeiten
Mit dem Gesundheitsfonds bekommen die Versicherten ein neues Sonderkündigungsrecht, sofern die Kassen einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern verlangen allerdings gibt es auch noch andere Kündigungsmöglichkeiten in der GKV.
Ab dem nächsten Jahr bringt der Gesundheitsfonds für alle gesetzlich Versicherten einen einheitlichen Beitragssatz, der wohl zwischen 15,5 und 15,8 Prozent liegen könnte.
Zusätzlich zu diesem Beitragssatz haben die gesetzlichen Krankenkassen, die Möglichkeit einen Zusatzbeitrag von den Versicherten zu verlangen, wenn sie mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Allerdings haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht, sobald ein Zusatzbeitrag verlangt wird.
Der Zusatzbeitrag muss dem Versicherten ein Monat vor Jahresende angezeigt werden und bis zur Fälligkeit des Zusatzbeitrages kann der Versicherte die Krankenversicherung kündigen.
Generell können freiwillig Versicherte, zum Beispiel Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze und Selbstständige, und Pflichtversicherte ihre GKV zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Wird in eine andere gesetzliche Krankenversicherung gewechselt ist man an diese Entscheidung für 18 Monate gebunden.
Seit Februar 2007 gilt für einen Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze, dass er 3 Jahre lang die Versicherungspflichtgrenze überschreiten muss bevor er in die private Krankenversicherung wechseln kann.
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