Riester Fondssparplan ohne staatliche Förderung
Die Abgeltungssteuer bringt immer mehr den Riester Fondssparplan ins Gespräch, der selbst ohne staatliche Förderung für so manchen interessant erscheint.
Der Riester Boom könnte sich gerade wegen der Abgeltungssteuer noch weiter verstärken, denn während normale Fondssparpläne ab dem Jahr 2009 der Abgeltungssteuer unterliegen und vom Ertrag 25 Prozent, plus Soli Zuschlag und plus einer eventuellen Kirchensteuer sind es an die 28 Prozent, an das Finanzamt abgeben müssen bleiben Riester Verträge davon verschont. So könnte sich ein Riester Fondssparplan auch ohne staatliche Förderung lohnen, denn bei nicht geförderten Verträgen fallen die strengen Produktvorgaben weg und damit auch die volle Rentenbesteuerung.
Ohne staatliche Förderung Riester Fondssparpläne die nicht staatlich gefördert werden kann jeder Bürger in unbegrenzter Höhe abschließen und dabei hat er die Sicherheit dass zumindest die eingezahlten Beiträge, durch die Kapitalgarantie, am Ende der Laufzeit zurückbezahlt werden. Das Kapital aus einem Riester Fondssparplan, der nicht staatlich gefördert wird, steht dem Riester Sparer bei Beginn seiner Rente vollständig und in einer Summe zur Verfügung, sofern der Riester Vertrag eine Kapitalauszahlung zu 100 Prozent zulässt.
Gleiche Regeln wie bei der LV Im Prinzip gilt bei dem Riester Fondssparplan die gleichen Regeln wie bei der Lebensversicherung und dies bedeutet mindestens 12 Jahre Laufzeit und keine Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr, dann wird bei der Auszahlung nur die Hälfte des Gewinns vom Finanzamt versteuert. Dadurch ist diese Regelung selbst bei einem Spitzensteuersatz nicht schlechter als die Abgeltungssteuer. Wer sich den Riester Fondssparplan als Rente auszahlen lässt wird nach dem Ertragsanteil besteuert. Vergessen sollte man bei der Riester Rente nicht dass die oben genannte Garantie der eingezahlten Beiträge auch Geld kostet und somit die Rendite weniger ist.
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