Verluste LV Kündigung
Zwei Finanzämter haben schon mal die Verluste bei der Kündigung einer LV als Werbunskosten anerkannt, allerdings bemüht sich das Bu7ndesfinanzministerium nun um Schadensbegrenzung, was bei Auszahlungen von jährlich 12 Milliarden Euro für vorzeitig gekündigte Lebensversicherungen durchaus verständlich ist.
Es ist still geworden um die Kündigung einer Lebensversicherung und von der Möglichkeit diesen Verlust von der Steuer abzusetzen. Wie kürzlich auf dieser Seite berichtet haben 2 Finanzämter die Verluste aus vorzeitig gekündigten Lebensversicherungen steuerlich anerkannt.
Dass es still um diese Sache geworden ist, kann durchaus im Interesse des Finanzministeriums liegen, denn würden auch andere Finanzämter Verluste aus gekündigten Lebensversicherungen steuermindernd als Werbungskosten für Kapitaleinkünfte anerkennen, könnte es richtig teuer werden.
Jährlich werden etwa 1,2 Millionen Lebensversicherungen gekündigt und würde die Entscheidung der beiden Finanzämter in Niedersachsen und Thüringen Schule machen hätte das Finanzministerium einiges Geld weniger in der Kasse.
Für Lebensversicherungen die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden konnten bisher Verluste nicht steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings ist es bei Lebensversicherungen die ab 2005 abgeschlossen wurden unter Umständen möglich Verluste steuerlich abzusetzen.
Das vorrangige Ziel für das Finanzministerium ist es nun dass andere Finanzämter nicht der Entscheidung der beiden Finanzämter folgen und deshalb sagte auch ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums klar und deutlich dass **Die herrschende Rechtsprechung verbietet den Steuerabzug für die Verluste aus der Kündigung einer Lebensversicherung**.
Die Finanzämter müssen sich an diese Rechtsprechung halten, zumindest nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums.
An den Zahlen der jedes Jahr gekündigten Lebensversicherungen lässt sich erkennen warum das Bundesfinanzministerium hier bemüht ist dass dies nicht bundesweit gemacht wird. Bei Lebensversicherungen die vorzeitig gekündigt und ausbezahlt werden, wird in der Regel meist weniger ausbezahlt als über die Beiträge einbezahlt worden ist. Am Beginn einer Lebensversicherung wird diese meist durch die Provisionen gleich mal belastet und es dauert lange bis dieser Verlust eingeholt ist.
Der GDV gibt an dass jedes Jahr etwa 12 Milliarden Euro an Kunden von Lebensversicherungen, aufgrund vorzeitiger Kündigung, ausbezahlt werden. Und nimmt man dabei mal einen Verlust von 30 Prozent an sind das immerhin jedes Jahr 3,6 Milliarden Euro aber es könnte auch bedeutend mehr sein.
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