Lebensversicherung Verluste doch nicht absetzbar?

Verluste aus der Lebensversicherung kann man nicht steuerlich geltend machen, so das Ministerium und der GDV nach dem Bericht im Handelsblatt.

Die Meldung im Handelsblatt dass bei einer Kündigung der Lebensversicherung die Verluste steuerlich geltend gemacht werden können, hat eingeschlagen aber auch sofort auch für ein Dementi gesorgt.

Das Bundesfinanzministerium sowie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft haben dem Bericht im Handelsblatt widersprochen und auch betont dass nach der geltenden Rechtsauffassung des Bundes und der Länder es nicht möglich ist, dass bei vorzeitiger Kündigung der VN steuerlich entlastet wird.

Dem Handelsblatt liegen Steuerbescheide einzelner Finanzämter vor die unter anderem die Verwaltungskosten bei gekündigten Lebensversicherungen steuermindernd anerkannt haben und da dies der aktuellen Rechtsauffassung des Bundes und der Länder widerspreche , wird das Ministerium deshalb mit den Ländern das Vorgehen dieser einzelnen Finanzämter besprechen.
Es ist klar dass hier sofort reagiert wird, denn es würden Milliarden Verluste in den Finanzkassen entstehen, wenn dies Schule machen würde.

Bei Lebensversicherungen die nach dem Jahr 2004 abgeschlossen wurden ist es zwar so dass die Verwaltungskosten bei einer vorzeitigen Kündigung der LV in der Steuerschuld mit angerechnet wird aber in einer ganz anderen Größenordnung als die in den obigen Fällen war.

Es gibt allerdings auch Ansichten die es ganz anders sehen. Bei der Kündigung einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung vorzeitig wird unter Umständen ein Vertrag steuerpflichtig. Dies hat zur Folge dass ein Teil der Auszahlung als steuerpflichtiger Ertrag ausgewiesen wird und der Kapitalertragsteuer unterworfen wird, und dies ohne dass die bis dahin schon entstandenen Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden können. Dies sieht zumindest der LVDoktor http://web.lv-doktor.com/index.php?p=kunden_2_1 als verfassungswidrig an.