Tagesmutter Steuerpflicht
Die unterschiedliche steuerliche Behandlung bei der Tagesmutter ist ab 2009 beendet und es besteht allgemein Steuerpflicht.
Bisher war das vom Jugendamt bezahlte Betreuungsgeld für die Tagesmutter steuerfrei während das von den Eltern bezahlte Entgelt nicht steuerfrei war.
Der Bund und die Länder haben sich nun geeinigt und beschlossen dass ab 2009 diese ungleiche Behandlung beendet wird und künftig alle Einnahmen steuerpflichtig sind.
Dafür wird im Gegenzug die steuerfreie Betriebskostenpauschale von monatlich 246,– Euro pro Kind auf 300,– Euro angehoben und nur die darüberhinausgehenden Einkünfte sind zu versteuern.
In der gesetzlichen Krankenversicherung können die Tagesmütter bis zu einem Gewinn von 355,– Euro mitversichert bleiben. Der ermäßigte Beitrag liegt bei 120,– Euro, den die Jugendämter zur Hälfte erstatten sollen.
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