Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt keine Rente mehr

Wer eine Berufsunfähigkeitsrente bekommt kann sich nicht sicher sein dass die Berufsunfähigkeitsversicherung die Rente immer weiter bezahlt.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss die Rente nicht ewig bezahlen, wie der Bundesgerichtshof mit dem Urteil Az. IV ZR 48/06 vom 30.01.2008 entschieden hat. Der Kläger erhielt wegen einer Berufsunfähigkeit eine Rente vom seinem Versicherungsunternehmen. Der Kläger hat aber eine Umschulung vorgenommen und als er nach dieser Umschulung eine Tätigkeit in seinem neuen Beruf angetreten hat, wurde auch das Versicherungsunternehmen ordnungsgemäß informiert.

Rentenzahlung eingestellt Der Versicherer antwortete, dass diese Tätigkeit des Klägers keinen Einfluss auf die Leistungen sprich die BU-Rente habe, aber der Versicherer sich gleichwohl das Recht auf eine Nachprüfung sich vorbehalten. Etwa 2 Jahre später hat das Versicherungsunternehmen dann die Rentenzahlungen an den Kläger eingestellt, mit dem Hinweis auf die neue Berufstätigkeit des Versicherten. Der Kläger hat aber in der vorausgegangenen Erklärung des Versicherers einen Verzicht auf eine Verweisung auf einen anderen Beruf gesehen und wollte die Rente vor Gericht einklagen. Das OLG Köln hat die Klage als unbegründet zurückgewiesen und da keine Revision zugelassen wurde, ist der Versicherte auch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH gescheitert.

Bundesgerichtshof Der BGH sieht keine über die erstmalige Anerkennung einer BU hinausgehende Rechtsposition des Versicherten nur weil das Unternehmen die BU Rente weiter bezahlt hat obwohl der Versicherte nach einer Umschulung einen neuen Job angefangen hat. Man kann sich allerdings zu Recht fragen warum die Versicherung fast 2 Jahre trotzdem weiter bezahlt hat, denn normalerweise hätten sie wohl schon damals die Rente gleich einstellen können.