Selbstständige Krankentagegeld nur im Wahltarif
Das Krankentagegeld für Selbstständige ist ab 2009 gestrichen außer bei einem Wechsel in einen Wahltarif mit 3 jähriger Bindungsfrist.
Die Gesundheitsreform bringt auch für Selbstständige also freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2009 Neuerungen. Das Krankengeld wird für diesen Personenkreis ab dem 01. Januar 2009 gestrichen. Allerdings gibt es eine Ausnahme für die Selbstständigen, denn diese können in einen Wahltarif der GKV wechseln und bekommen dann wieder Krankentagegeld. Gesetzliche Krankenversicherungen haben durch die Gesundheitsreform seit dem 1. April die Möglichkeit ihren Mitgliedern Wahltarife anzubieten.
Eigentlich ja eine gute Sache aber nun versucht die gesetzliche Krankenversicherung so die Selbstständigen in Wahltarife zu drängen aus gutem Grund, denn damit gibt es gleich kostenlos eine Vertragsbindung für 3 Jahre dazu und ein Sonderkündigungsrecht im Falle einer Beitragsanpassung besteht ebenso nicht. Und auch der Wechsel in eine private Krankenversicherung ist während dieser Zeit ausgeschlossen.
Ganz schön clever, denn kaum ein Selbstständiger kann es sich erlauben ohne Krankentagegeld zu sein, denn unter Umständen ist dann seine finanzielle Existenz gefährdet. Es ist schon verständlich dass die gesetzliche Krankenversicherung die gut bezahlenden freiwilligen Mitglieder in ihrer Krankenkasse behalten will, doch hoffentlich geht der Schuss nicht nach hinten los. Solche aufgezwungene Tarifwechsel könnte durchaus den einen oder andere Selbstständigen doch dazu bewegen über die private Krankenversicherung nachzudenken.
Eine kostenlose Beratung schadet ja nicht aber wenn jemand in die PKV wechseln will sollte er sich von einem Experten beraten lassen, denn der Preis und die Leistung sind nicht die einzigen ausschlaggebenden Kriterien für die Entscheidung, da sind noch ganz andere Kennzahlen wichtig die kaum einer kennt.
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