Basistarif Wechsel mit Altersrückstellungen 18 Monate

Die Regierung hat beschlossen dass Privatversicherte bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung 18 Monate im Basistarif bleiben müssen bevor sie in einen besseren Tarif wechseln dürfen, damit hat sich das Wechselrecht fast erledigt.

Nun hat die Regierung beschlossen, dass ein Verbleib im Basistarif doch nur 18 Monate betragen soll bevor man bei dem jeweiligen Versicherer in den besseren Volltarif wechseln darf. Ursprünglich sollte die Verweildauer sogar 24 Monate von Seiten des Finanz und Gesundheitsministeriums sein und der Spitzenverband der privaten Krankenversicherungen wollte sogar 36 Monate durchsetzen. Nun scheint es mit den 18 Monaten auf den ersten Blick eine bessere Lösung zu sein, doch die privaten Krankenversicherer haben es damit geschafft das für die meisten Privatversicherten ein Wechsel ihrer privaten Krankenversicherung nicht mehr in Frage kommt.

Der Hintergrund ist recht einfach, denn ab dem 01.01.2009 können Neukunden in der privaten Krankenversicherung bei einem Wechsel der PKV einen Teil der Altersrückstellungen mitnehmen. Und auch für Bestandskunden wurde ein Zeitfenster eingerichtet von einem halben Jahr ab 2009, in dem bei einem Wechsel der PKV ein Teil der Altersrückstellungen zum neuen Anbieter mitgenommen werden kann.

Ursprünglich war es so geplant dass man nur theoretisch in den Basistarif des neuen Versicherers wechselt und danach einen ähnlichen Schutz wie bisher haben könnte. Aber da haben einige Versicherer Bedenken bekommen und so wurde noch schnell eine Verweildauer ins Gespräch gebracht und diese Verweildauer im Basistarif tötet das Wechselrecht, denn der Basistarif ist ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung von den Leistungen und solche Leistungen wie im Basistarif wollen nur die wenigsten Privatversicherten.