Wohn-Riester für selbstgenutzte Immobilie
Die Übergangsregelung für 2008 und 2009 dass die Wohn-Riester für das selbstgenutzte Wohneigentum erst ab einem Guthaben von 10.000 Euro entnommen werden kann, sorgt dafür dass vor dem Jahr 2010 wohl kaum jemand die Wohn-Riester nutzen kann.
Endlich wird der selbstgenutzte Bau oder Kauf einer Immobilie wieder staatlich gefördert. Der Wegfall der Eigenheimzulage wird nun durch die Wohn Riester ersetzt, die allerdings die damalige Eigenheimzulage sicherlich nicht ersetzen kann.
Rückwirkend zum 1. Januar 2008 wird mit der staatlichen Förderung auch der Bau, Kauf und die Abzahlung der selbstgenutzten Wohnimmobilie unterstützt.
Aus dem Riester Vertrag kann demnach rückwirkend zum 1.1.2008 insgesamt 100 Prozent entnommen werden um damit eine Immobilie, die selbst genutzt wird, zu finanzieren. Durch die Übergangslösung für das Jahr 2008 und 2009, kann Riester Geld erst ab einem Guthaben von 10.000 Euro entnommen werden.
Die Riester Rente gibt es seit dem Jahr 2002 und bei den Zulagen und Höchstgrenzen, die in den Vertrag einbezahlt werden konnten, gibt es wohl keinen Vertrag der solch ein Guthaben aufzuweisen hat aber dies war sicherlich auch der Plan derer die kurz vor Schluss die Politik noch so beeinflussen konnten, dass die Wohn Riester vor 2010 nicht möglich ist.
Ob die Wohn Riester überhaupt von der Bevölkerung angenommen wird ist noch mehr als fraglich. Da bei der Riester Rente das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung greift aber bei der Wohn Riester kein Geldbetrag fließt wird ein fiktives Wohnförderkonto für den Riester Sparer geführt. Dort werden die Zuschüsse und die geförderten Tilgungsraten plus 2 Prozent jährlich an Zinsen vermerkt bis das Rentenalter erreicht ist. Dann kann gewählt werden ob die Steuern auf einen Schlag bezahlt werden oder über einen längeren Zeitraum (bis zu 23 Jahren).
Bei der einmaligen Zahlung im Rentenalter muss nur für 70 Prozent des geförderten Kapitals Steuern nach dem individuellen Steuersatz bezahlt werden.
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