Wohn-Riester ist beschlossen
Für die abgeschaffte Eigenheimzulage sollte und musste Ersat her, nun ist die Wohn-Riester vom Bundestag beschlossen worden aber beileibe kein Ersatz für die Eigenheimzulage und man darf gespannt sein ob dieses Angebot überhaupt angenommen wird.
Am heutigen Freitag ist die Wohn Riester vom Bundestag beschlossen worden aber sie ist sicherlich kein Ersatz für die vor einiger Zeit abgeschaffte Eigenheimzulage.
Starke Kritik gibt es immer noch an der nachgelagerten Besteuerung bei der Wohn Riester, denn die ursprünglichen Pläne der Union bei der Wohn Riester geringere Zuschüsse aber dafür steuerfrei im Alter wollte die SPD nicht, so dass es bei der vollen Förderung bleibt aber auch bei der nachgelagerten Besteuerung.
Bedenken dass die Wohn Riester kaum benutzt wird, weil es fürs Rentenalter keine verlässliche Planung gibt und keiner weiß wie es später aussieht.
Gezwungenermaßen lobten die Union und SPD ihre Wohn Riester während die Opposition das Gesetz für zu kompliziert und nutzlos ansieht und dies wohl nicht ganz zu Unrecht.
Wenn der Bundesrat nun noch am 4 Juli zustimmt werden die neuen Regeln rückwirkend zum Jahresbeginn in Kraft treten, allerdings wurde in letzter Minute noch ein Passus aufgenommen, wohl mal wieder auf Druck der Versicherungswirtschaft, dass die Verwendung zur Wohn Riester erst ab einem vorhandenen Kapital von 10.000 Euro möglich ist. Und dies dürfte nicht vor dem Jahr 2010 möglich sein.
Für die Wohn Riester gelten die gleichen Regeln wie bei der normalen Riester Rente, dies bedeutet es gibt eine Grundzulage von 154,– Euro so wie eine Kinderzulage von 185,– Euro, sind die Kinder nach dem 31.12.2007 geboren gibt es sogar 300,– Euro. Für die vollen Zulagen müssen mindestens4 Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres einbezahlt werden bis maximal 2100,– Euro im Jahr.
Auch schon bestehende Verträge können zur Wohn Riester verwendet werden und das Kapital (erst ab 10.000 Euro) kann zum Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Wohnimmobilie verwendet werden oder aber ist es auch möglich die Spar und Förderbeiträge zur Tilgung eines bestehenden Immobiliendarlehens zu verwenden.
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