Fondssparplan ohne Abgeltungssteuer – Riester Rente

Ganz legal kann man die Abgeltungssteuer umgehen, in dem man einfach bei der Riester Rente in den Fondssparplan mehr einbezahlt als gefördert wird.

Ab dem Jahr 2009 fallen Kapitalerträge mit 25 Prozent unter die Abgeltungssteuer, rechnet man den Solidaritätszuschlag und eine eventuell anfallende Kirchensteuer dazu sind es sogar fast 28 Prozent.

Es gab noch Hoffnung für den Fondssparplan, dass dieser eventuell auch von der Abgeltungssteuer verschont bleibt, wenn er langfristig und ausschließlich zur Altersvorsorge verwendet wird aber nach Informationen des Handelsblatts will die SPD in der Kabinettsdiskussion um das Jahressteuergesetz 2009 dies verhindern, dabei wird auf die Anlageformen verwiesen wie Riester und Rürup Rente die nicht unter die Abgeltungssteuer fallen.

Bei einem Fondssparplan über die Riester Rente kann der Riester Sparer aber auch einfach die Abgeltungssteuer umgehen in dem er einfach mehr Kapital in den Fondssparplan steckt als gefördert wird.

Der Ertrag des übersparten Kapitals fällt nicht unter die Abgeltungssteuer sondern nur die Hälfte des Ertrags wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. So kann jeder ganz legal die Abgeltungssteuer umgehen.

Die Fondsbranche wird sich genauso wie der Sparer darüber freuen dass es mit einfachem übersparen bei einem Riester Fondssparplan keine Abgeltungssteuer fällig wird.