Versicherung

0 Promillegrenze für Fahranfänger und junge Fahrer ab 01.08.2007

Ab dem 01.08.2007 gilt ein absolutes Alkoholverbot für junge Fahrer unter 21 Jahren und für Fahranfänger. Bei Verstößen gegen die 0 Promillegrenze drohen Punkte in Flensburg und empfindliche Geldstrafen.

Ab morgen gilt für junge Fahrer und Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot am Steuer eines Autos.
Wer dagegen verstößt und erwischt wird mit 2 Punkten in Flensburg bestraft und kann mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen, die bis zu 1.000 Euro betragen kann.

Davon betreffen sind alle Fahranfänger und die jungen Fahrer, die sich noch in der Probezeit befinden. Für diese Gruppe ist auch eine Verlängerung der Probezeit um nochmal 2 Jahre möglich und auch ein Aufbauseminar kann angeordnet werden, was dann nochmal bis zu 200 Euro kosten kann.

Für alle anderen bleibt es bei der bestehenden 0,5 Promillegrenze.

Das neue Gesetz für Fahranfänger und junge Fahrer soll diese Gruppe auch für die Gefahren sensibilisieren, die Alkohol am Steuer beinhaltet, da es oft gerade bei jungen Fahrern schon mit wenig Alkohol im Blut ein erhöhtes Unfallrisiko gibt.

Die 0 Promille Grenze gilt generell für Fahrer unter 21 Jahren, damit soll verhindert werden, dass schon mit 16 Jahren der Moped Führerschein gemacht wird und dann mit erreichen der Volljährigkeit, das Alkoholverbot wegfällt.

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